Aktuelle Forschungsprojekte
Die Mitglieder des FÖPS Berlin forschen zu den verschiedensten Themenfeldern im Bereich Polizei und Sicherheitsforschung. Neben der Polizeiforschung und Datenschutz gehören unter anderem Präventions- und Evaluationsforschung, polizeiliche Gefahrenabwehr und Krisen- und Katastrophenmanagement zum breiten Portfolio des Forschungsinstituts. Hinzu kommt das Recht der Fahrzeugautomatisierung als weiteres Themenfeld. Dabei sind Ministerien des Bundes und der Länder wie auch Stiftungen und andere Träger der Forschungsförderung Mittelgeber für die Drittmittelforschung.
Das Projekt untersucht vor dem Hintergrund der medialen und sicherheitspolitischen Diskurse um das Phänomen der „Kriminalität arabischer Großfamilien“ die digitalen Lebenswelten Angehöriger entsprechender Milieus. Ziel ist hierbei u. a. herauszufinden, inwiefern diese sich in öffentlichkeitswirksamen Kontexten präsentieren und damit an der Reproduktion des öffentlichen Diskurses teilhaben. Außerdem sollen durch die digitalen Selbstpräsentationen geteilte Wahrnehmungs- und Deutungsmuster identifiziert werden, welche Rückschlüsse auf reale Lebenswelten zulassen und damit differenziertere Einblicke in eine soziale Gruppe geben, welche von der Politik und den Sicherheitsbehörden kriminalisiert wird.
Weiterhin werden in Kooperation mit der Deutschen Hochschule der Polizei Münster Strukturen, Handlungsansätze und Rahmenbedingungen des ressortübergreifenden repressiven, wie präventiven Umgangs mit der Kriminalität arabischer Großfamilien untersucht. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit Clankriminalität in verschiedenen behördlichen Arbeitsbereichen stattfindet. Neben Polizei und Justiz werden u. a. Ordnungsämter, Jugendämter, Gewerbeaufsicht, Zoll, Schulen und Schulbehörden häufig als Träger organisationsübergreifender Maßnahmen zur Bewältigung oder Begrenzung der Problematik erwähnt. Im Rahmen des Teilvorhabens sollen auf der Grundlage einer Analyse bisheriger Maßnahmen und Netzwerke in drei Fallstudien Ansatzpunkte für eine problem- und zukunftsorientierte, überbehördliche Zusammenarbeit identifiziert werden.
Das Vorhaben wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert.
Projektleitung: Prof. Dr. Daniela Hunold
Projektmitarbeiterin: Tamara Dangelmaier, M. A.
Laufzeit: 01. September 2020 bis 31. August 2023
Wiederholte Fälle polizeilichen Fehlverhaltens werfen Fragen nach möglichen Radikalisierungstendenzen unter den Polizist:innen und nach deren demokratischer Widerstandsfähigkeit auf. Vor diesem Hintergrund kommt der Personalauswahl der Polizeibehörden eine besondere Bedeutung zu, verbleiben die einmal eingestellten Mitarbeiter:innen doch in der Regel lange in den Behörden. Für den Auswahlprozess existieren verschiedene Anforderungsprofile sowie eignungsdiagnostische Verfahren, mit denen sich potenziell geeignete Bewerber:innen nach fachlichen wie personalen Merkmalen identifizieren lassen. Bisher weniger Berücksichtigung findet dabei die Frage, ob und welches Verhalten der Bewerber:innen unerwünscht oder dysfunktional ist und ggf. als Ausschlusskriterium herangezogen werden sollte. Dieses Ziel verfolgt das Projekt CHARAKTER. Seine zentrale Forschungsfrage lautet: Welche psychologischen Verfahren sind geeignet, polizeilich relevante Formen kontraproduktiven Verhaltens vorherzusagen, um charakterlich ungeeignete Bewerber:innen für den Polizeidienst zu identifizieren?
Zur Beantwortung dieser Frage werden in einem ersten, qualitativen Teil der Untersuchung Interviews mit Polizeibeamt:innen verschiedener Statusgruppen, mit Auszubildenden/Studierenden, Lehrkräften sowie Leiter:innen von Beschwerdestellen geführt sowie Bürgerbeschwerden ausgewertet, um relevante und typische Formen kontraproduktiven Verhaltens von Polizist:innen zu identifizieren. In einer zweiten, quantitativen Phase wird untersucht, inwiefern sich die Wahrscheinlichkeit dieses Verhaltens anhand charakterlicher Eigenschaften der Stelleninhaber:innen vorhersagen lässt. Aus den Ergebnissen der Korrelationsstudie werden Empfehlungen zur Diagnostik von Bewerber:innen abgeleitet, die aufgrund eines erhöhten Risikos für polizeilich relevante kontraproduktive Verhaltensweisen nicht für den Polizeivollzugsdienst ausgewählt werden sollten.
Bei dem Projekt handelt es sich um eine Kooperation der HWR Berlin mit der Akademie der Polizei Hamburg (PD André Martens) und um das Promotionsprojekt von Dipl.-Psych. Henriette Binder, betreut von der Helmut-Schmidt-Universität der Bundeswehr, Hamburg (Prof. Dr. Jörg Felfe). Die Projektleitung an der HWR Berlin hat Prof. Dr. Wim Nettelnstroth inne. Die geplante Projektlaufzeit ist von Juli 2021 bis Juni 2023.
Ziel der Studie ist die systematische Aufbereitung des sozial- und rechtswissenschaftlichen Wissensstandes zu Diskriminierungsrisiken und Diskriminierungsschutz im Arbeitsbereich polizeilichen Handelns sowie die Identifizierung zentraler Forschungslücken und Forschungsbedarfe zukünftiger Antidiskriminierungsforschung. In der deutschsprachigen polizeispezifischen Diskriminierungsforschung stehen bisher Gewaltausübung und Formen rassistischer Diskriminierung durch die Polizei stark im Fokus. Die aktuelle Studie soll vor allem bisher kaum bis nicht berücksichtigte Diskriminierungsrisiken systematisch aufbereiten und analysieren. Als Grundlage für die Analyse dient ein breiter Blick auf relevante Felder des Diskriminierungshandelns (z.B. interaktive und situative Kontexte), ein Schwerpunkt wird jedoch auf strukturelle und institutionelle Bedingungen diskriminierenden Handelns gelegt. Dazu werden Expert*inneninterviews mit Vertreter*innen aus Polizei und Nichtregierungsorganisationen geführt.
„Diskriminierungsrisiken und Diskriminierungsschutz im Bereich polizeilichen Handelns – Wissensstand und Forschungsbedarfe für die Antidiskriminierungsforschung“
Untersuchung im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Laufzeit: 1.7.2023 - 31.3.2024
Beteiligte: Daniela Hunold, Hartmut Aden, Roman Thurn, Anja Berger, Christoph Kopke, Claudius Ohder, Birgitta Sticher und Ekkehard Strauß
In der Koalitionsvereinbarung von CDU und Grünen (2022-2027) in Nordrhein-Westfalen wurde die unabhängige, wissenschaftliche und ergebnisoffene Evaluation der in Teilen des Wachdienstes der Polizei NRW eingeführten Distanzelektroimpulsgeräte (DEIG), auch „Taser“ genannt, beschlossen. Bereits im Jahr 2021 wurden DEIG in vier Pilotbehörden in NRW erprobt und im Jahr 2022 in weiteren 11 Kreispolizeibehörden eingeführt. Die Entscheidung über einen landesweiten Rollout soll erst fallen, wenn die Ergebnisse dieser Evaluation vorliegen.
Die Evaluation umfasst drei Themenbereiche, welche jeweils einsatztaktische/technische, sozialwissenschaftliche und medizinische Fragen beinhalten, die bis zum ersten Quartal 2025 beantwortet werden sollen. Aufgrund der unterschiedlichen fachlichen Schwerpunkte wurde die Evaluation in ein sozialwissenschaftliches, ein medizinisches sowie ein einsatztaktisches/ technisches Gutachten untergliedert.
Das Forschungsinstitut für Öffentliche und Private Sicherheit (FÖPS) hat im Rahmen eines öffentlichen Vergabeverfahrens den Auftrag für die Erstellung des sozialwissenschaftlichen Gutachtens erhalten. Forschungsfragen sind dabei u.a. wie die Ausstattung mit dem DEIG von Polizeibeamt*innen und Bürger*innen wahrgenommen wird, Einsatzsituationen beeinflusst und welche Akzeptanz das neue Einsatzmittel erfährt. Die Durchführung des Evaluationsauftrages wird von Prof. Dr. Claudius Ohder (Kriminologie), Prof. Dr. Vincenz Leuschner (Kriminologie und Soziologie) und Prof. Dr. Carolyn Tomerius (Öffentliches Recht) übernommen.
Laufzeit: 1. Mai 2024 bis 31. März 2025
Auftraggeber: Ministerium des Innern NRW
Kontakt: eva_deig.NRW@hwr-berlin.de
Jedes Jahr finden in Berlin mehrere tausend Versammlungen statt, die von der Polizei begleitet werden. Angesichts zahlreicher Krisen und Konflikte in unserer Gesellschaft ist die Versammlungsfreiheit heute mehr denn je eines der zentralen Demokratiegrundrechte. Damit die Polizei die Versammlungsfreiheit so weit als möglich gewährleisten und für einen friedlichen Ablauf sorgen kann, verabschiedete das Berliner Abgeordnetenhaus 2021 ein Versammlungsfreiheitsgesetz, dessen Regelungen nach drei Jahren überprüft werden sollen. Das FÖPS Berlin wurde am 1. März 2024 von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport mit der wissenschaftlichen Evaluation der gesetzlichen Neuregelungen beauftragt.
Der Forschungsauftrag beinhaltet sowohl rechtliche als auch sozialwissenschaftliche Aspekte: Untersucht werden Rechtsfragen und Problemkonstellationen in Bezug auf Versammlungen in der Hauptstadt. Die neuen Vorschriften sollen auf ihre Akzeptanz und Praktikabilität sowie auf ihre Rechtsklarheit und -sicherheit überprüft werden. Der Fokus liegt dabei unter anderem auf den Rahmenbedingungen des polizeilichen Handelns im Einklang mit dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit. Ziel ist es, Erkenntnisse über mögliche Lücken im Spannungsfeld zwischen dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu gewinnen und entsprechende Verbesserungspotentiale und mögliche Änderungsbedarfe zu identifizieren.
Die Ergebnisse der Untersuchung sollen Anfang 2025 vorliegen.
Auftraggeberin: Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Beteiligte Hochschullehrer*innen: Hartmut Aden, Daniela Hunold, Vincenz Leuschner und Sabrina Schönrock
Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen: Aaron Reudenbach und Maren Wegner.
Bei Deepfakes handelt es sich um Bild- und Videofälschungen, die mittels Künstlicher Intelligenz (KI) hergestellt werden. Sie werden vor allem zur Verbreitung (politischer) Desinformationen, aber auch zur Manipulation digitaler Identitätsnachweise benutzt. Mit der Ausweitung digitaler Identifizierungsverfahren geraten Privatpersonen zunehmend in den Fokus Deepfake-basierter Betrugsszenarien. Das Projekt FAKE-ID erarbeitet Kriterien, anhand derer manipulierte Bilder und Videodatenströmen identifiziert und klassifiziert werden können. Damit schafft es die Grundlagen für die Entwicklung eines Detektionsprogramms, das seinerseits mit Hilfe von KI die (mutmaßliche) Authentizität digitaler Bilder und Videos bzw. deren Fälschung abschätzen kann.
Das FÖPS-Teilvorhaben beschäftigt sich mit den rechtlichen, ethischen und gesellschaftlichen Anforderungen an die Entwicklung und den polizeilichen Einsatz eines KI-basierten Detektionsprogramms. Dabei geht es u.a. um ethische Fragen bei der Nutzung von Trainingsdaten, die für die Entwicklung des Systems notwendig sind; um die Transparenz, Rückverfolgbarkeit und Verantwortlichkeiten von Entscheidungen, die mit Hilfe einer „schwachen KI“ getroffen werden; um rechtliche und ethische Voraussetzungen für die Verwertbarkeit der Detektionsergebnisse in Gerichtsverfahren; sowie um den Schutz vor ausschließlich automatisierten Entscheidungen, wie ihn Art. 22 der EU-DSVGO vorsieht. Das FÖPS arbeitet dazu eng mit staatlichen und privaten Institutionen der Informationstechnologie zusammen, um den KI-gestützten Detektor von Grund auf nach den Prinzipien von Privacy by Design and by Default datenschutzkonform zu entwerfen. Im Sinne einer partizipativen Forschung sucht das FÖPS dabei auch den Dialog mit Nicht-Regierungs-Organisationen (NGOs), die sich mit den Gefahren des KI-Einsatzes im Sicherheitskontext auseinandersetzen.
Dem FAKE-ID-Konsortium gehören neben der HWR Berlin die Bundesdruckerei GmbH (Konsortialführung), die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, das Fraunhofer Heinrich Hertz Institut (HHI) und die BioID GmbH (BIOID) an. Assoziierte Partnerschaften bestehen mit der Zentralstelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS), den Landeskriminalämtern von Berlin und Sachsen-Anhalt, der Deutschen Post DHL Group (DP), dem Cybersec Verbund Sachsen-Anhalt sowie der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung (FHVD).
Das Gesamtvorhaben wird vom BMBF im Rahmen Themenfeldes „Künstliche Intelligenz in der zivilen Sicherheitsforschung“ gefördert. Das FÖPS-Teilprojekt wird von Prof. Dr. Hartmut Aden und Prof.in Dr. Sabrina Schönrock geleitet.
Projektlaufzeit: 1. Mai 2021 bis 31. Oktober 2024.
Ausführliche Informationen im Projektblog: https://www.foeps-projekte.de/projekte/fake-id/
Die HWR Berlin hat 2023 bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) in der ersten Förderrunde ein interdisziplinäres Kompetenzzentrum zum Thema „Herausforderungen und Resilienz globaler Liefer- und Wertschöpfungsketten“ eingeworben. Für dieses Forschungskompetenzzentrum haben sich für zunächst fünf Jahre insgesamt 13 Wissenschaftler*innen aus drei Fachbereichen der HWR Berlin zusammengeschlossen.
Das Cluster C dieses Projekts untersucht die sich entwickelnde Dynamik globaler Liefer- und Wertschöpfungsketten (GSVCs) im Kontext von Globalisierung, Digitalisierung und multipler, gleichzeitig auftretender Krisen. Das Vorhaben hebt den Wechsel von traditionellen Sicherheitszielen zum „Sicherheitsdispositiv der Resilienz” hervor, welches sich auf die Fähigkeit von Gesellschaften und lebenswichtigen Systemen konzentriert, Bedrohungen standzuhalten und sich an sie anzupassen. Dabei werden sowohl legale als auch illegale GSVCs untersucht und sich mit Fragen wie Rechenschaftspflicht (Accountability), Sicherheit und Resilienz gegen verschiedene Risiken wie Terrorismus, bewaffnete Konflikte, Proteste, transnational organisierte Kriminalität und wirtschaftliche Störungen, befasst.
Das Projekt gliedert sich in fünf zentrale Forschungsfragen, die (1) Veränderungen in GSVCs, (2) die Bedeutung von Sicherheit innerhalb dieser Ketten, (3) die Herausforderungen des Managements von GSVCs in Zeiten von Polykrisen, (4) die Faktoren der Resilienz von GSVCs und (5) die Bedingungen und Auswirkungen von sozialen Bewegungen auf diese Liefer- und Wertschöpfungsketten untersuchen. In vier Arbeitspaketen zielt das Teilprojekt darauf ab, traditionelle Vorstellungen von Sicherheit und Widerstandsfähigkeit zu dekonstruieren, die sozialen Praktiken des Risikomanagements in Lieferketten zu verstehen und neue Erkenntnisse über die institutionellen und politökonomischen Aspekte der Widerstandsfähigkeit von GSVCs zu gewinnen. Damit trägt das Teilprojekt zu den wissenschaftlichen Zielen des Gesamtvorhabens bei, indem es ein differenziertes Verständnis der Widerstandsfähigkeit von GSVC inmitten aktueller Herausforderungen ermöglicht.
Beteiligte Hochschullehrer*innen: Hartmut Aden, Daniela Hunold, Matthias Kötter, Vincenz Leuschner, Markus Schultze-Kraft sowie Mischa Hansel
Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen: Tamara Dangelmeier, Steven Kleemann sowie demnächst Christian Hilbert und Paula Andrea Sanchez Garcia
Laufzeit: April 2024 bis März 2029
Das Projekt KINT entwickelt ein Trainingskonzept, mit dem Polizeibeamt*innen das vorliegende wissenschaftliche Know How zur methodischen Gestaltung der Vernehmung von Kindern (auch bei schwerem sexuellen Missbrauch) vermittelt werden soll. Dieses Training wird kurze digitale Theorieeinheiten (z.B. zur emotionalen und kognitiven Entwicklung von Kindern) sowie praktische Übungen zur Vernehmung von Kindern in den Bereichen Rapport und Förderung des narrativen Verhaltens umfassen.
Die Evaluation des Trainings findet in zwei Bundesländern durch eine quasi-experimentelle Untersuchung (prae-post Design) mit quantitativer und qualitativer Analyse des narrativen Gehalts der kindlichen Aussagen statt.
KINT ist eine Kooperation zwischen der Polizeiakademie Niedersachsen (Prof. a.d. PA Dr. Sabine Schildein & Prof. a.d. PA Dr. Bernd Körber) und der HWR Berlin (Prof. Dr. Birgitta Sticher). Die Projektlaufzeit ist von 2021 bis 2023/24.
Die Sexualstrafrechtsreform vor fünf Jahren hat nach mehreren vorangegangenen Neuerungen nun auch den Opferschutz stärker in den Fokus gerückt. Bisher gibt es jedoch keine wissenschaftlich fundierte und evaluierte Fortbildung, die Fachkräfte aus Justiz und Polizei dazu befähigt, die Rechte und den Schutz der Betroffenen sicherzustellen. Diese Lückenschließung hat das vorliegende Forschungsprojekt zum Ziel. Das zu konzipierende Fortbildungsprogramm soll das Fachwissen über sexualisierte Gewalt und Traumata verbessern, falsche Annahmen und Überzeugungen in Bezug auf Opfer sexualisierter Gewalt korrigieren, Vernehmungskompetenzen erhöhen, das Selbstwirksamkeitserleben im Umgang mit den Opfern verbessern und potentielle Urteilsverzerrungen infolge der technischen Aufstellung der Videovernehmung kontrollieren. Die Umsetzungsqualität und Wirksamkeit der Fortbildung wird auf Basis eines aus drei Messzeitpunkten bestehenden Experimental-Kontrollgruppen-Designs verwirklicht, wobei die Kontrollgruppe eine Gruppe von Personen darstellt, welche die Fortbildung erst zu einem späteren Zeitpunkt erhält (Wartegruppe). Um Nachhaltigkeit zu erzeugen, wird anschließend ein „Train-the-Trainer“-Konzept konzipiert, welches teilnehmende Institutionen in die Lage versetzt, das Trainingsprogramm als festen Bestandteil interner Fortbildungsmaßnahmen vorzusehen.
Wissenschaftliche Durchführung: Dipl.-Psych. Diana Schühner, Fachpsychologin für Rechtspsychologie (BDP/GDPs) und wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Hochschule für Wirtschaft und Recht
Wissenschaftliche Verantwortung: Prof. Dr. Bettina Hannover, Professorin für Schul- und Unterrichtsforschung am FB Erziehungswissenschaften und Psychologie, Freie Universität Berlin und Prof. Dr. Janine Neuhaus, Professorin für Psychologie und empirische Forschungsmethoden am FB für Polizei und Sicherheitsmanagement, Hochschule für Wirtschaft und Recht
Das Projekt wird durch die Hochschule für Wirtschaft und Recht im Rahmen des Konzepts zur Stärkung des akademischen Mittelbaus gefördert.
Laufzeit: 01.01.2021-31.12.2023
Das Police Accountability-Projekt untersucht und vergleicht bestehende externe Polizeibeschwerdestellen und Oversight-Mechanismen. Einschlägig ausgewiesene Wissenschaftler*innen aus Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Japan und Kanada bereiten Daten und Erkenntnisse über Stärken und Schwächen vorhandener Kontrollformen auf und machen diese in einem eigenen Data-Mapping der Öffentlichkeit zugänglich. Diese Forschungsergebnisse werden den gerade neu geschaffenen Kontrollstellen in Deutschland Grundlagen und Empfehlungen bieten. Die vergleichende Analyse von Polizei-Accountability-Formen wird die Wissensgrundlagen für politische Entscheidungsträger*innen, Polizeibehörden und Nichtregierungsorganisationen verbessern und zugleich eine methodische Basis für weitere vergleichende Forschung schaffen. Neue empirische Forschung zu polizeilicher Fehlerkultur wird mit einschlägigen Accountability-Theorien zusammengeführt, um diese interdisziplinär weiterzuentwickeln.
Die Leitung des Gesamtprojektes liegt bei Prof. Dr. Hartmut Aden. An der HWR-Berlin wird Police Accountability von Prof. Dr. Hartmut Aden, Dr. Sonja John und Alex Bosch bearbeitet. Die Finanzierung erfolgt durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG - Open Research Area).
Das Police Accountability-Projekt wird mit folgenden Kooperationspartner*innen durchgeführt: Ruhr-Universität Bochum, University of Dundee, The University of Strathclyde, Centre de Recherches Sociologiques sur le Droit et les Institutions Pénales, Université de Strasbourg, Université du Québec à Trois-Rivières, Kyoto Sangyo University, Meiji University.
Projektlaufzeit: 2021 bis 2024
Weitere Informationen auf der Internationalen Projekt-Webseite: https://police-accountability-project.com/
Ausführliche Informationen zum FÖPS-Unterprojekt im Projektblog: https://www.foeps-projekte.de/projekte/police-account/
Im Transferprojekt soll zu den Handlungsempfehlungen, die aus den Forschungsergebnissen des IFAF-Projektes PSNV-NET anhand der Analyse des Einsatzes beim Attentat am Breitscheidplatz gewonnen wurden, eine Machbarkeitsstudie durchgeführt werden. Diese Studie hat zum Ziel, die Umsetzung der Empfehlungen unter den geänderten Rahmenbedingungen (unter anderem PSNVG) zu ermitteln und in ein umfassendes Handlungskonzept zu integrieren, welches langfristig die Resilienz der Stadtgesellschaft stärkt. Das Projekt wird gemeinsam mit der Alice Salomon Hochschule Berlin durchgeführt und aus Mitteln der Förderlinie IFAF-Transfer finanziert.
Projektlaufzeit: 01.01.2023 bis 31.12.2023
Projektleitung: Prof. Dr. Vincenz Leuschner (HWR Berlin) und Prof. Dr. Olaf Neumann (ASH Berlin)
Projektmitarbeiterin: Dr. Mika Moeller
Projektpartner: Notfallseelsorge/Krisenintervention Berlin und Polizei Berlin
Wie groß ist die Dunkelziffer bei rechten Tötungsdelikten in Deutschland? Seit mehr als zwanzig Jahren wird diese Frage öffentlich diskutiert. Journalist*innen sehen bei mindestens 187 Fällen seit 1990 Anhaltspunkte für eine rechte und/oder rassistische Tatmotivation, wohingegen polizeilich nur 109 Tote als Opfer rechtsmotivierter Delikte geführt werden. Die Landesregierung in Thüringen folgt als drittes Bundesland dem Beispiel von Berlin (2017) und Brandenburg (2015), indem sie Verdachtsfälle von externen Forschungseinrichtungen untersuchen lässt.
Am FÖPS erstellt ein Team unter der Leitung von Prof. Dr. Christoph Kopke in Kooperation mit Prof. Dr. Gideon Botsch vom Moses Mendelssohn Zentrum in Potsdam ein Gutachten im Auftrag des Landes Thüringen. In dem einjährigen Projekt werden neun Tötungsdelikte anhand von Verfahrensakten ausgewertet, bei denen die Motivlage bisher umstritten ist. Zu klären ist, ob Anhaltspunkte für eine rechte und/oder rassistische Tatmotivation vorliegen und sie damit aus heutiger Sicht neu bewertet werden müssen. Darüber hinaus sollen ggf. die Gründe für die Abweichungen zwischen polizeilicher und zivilgesellschaftlicher sowie medialer Bewertung der Fälle erforscht werden. Die Ergebnisse können Ansätze zur Präzisierung der polizeilichen Erfassung bieten, um solchen Diskrepanzen in Zukunft entgegenzuwirken.
Das Vorhaben wird von einem Beirat begleitet, der aus Vertreter*innen der thüringischen Ministerien für Inneres und Justiz sowie der Opferberatungsstelle ezra, des Bundesverbands der Opferberatungsstellen (VBRG), des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft (IDZ) und der Mobilen Beratung in Thüringen (MOBIT) besteht.
Forschung im Auftrag des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Thüringen
Laufzeit: 1. Juni 2022 bis 31. Mai 2023
Projektleiter: Prof. Dr. Christoph Kopke
Der “RSF Hub – Forschungs- und Beratungsstelle Rechtsstaatsförderung“ ist eine Kooperation zwischen der Freien Universität Berlin, der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin und dem Auswärtigen Amt. Der RSF-Hub führt Ansätze der rechts- und sozialwissenschaftlichen Forschung zusammen und arbeitet an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Praxis. In beratender und begleitender Funktion unterstützt der RSF Hub das Engagement des Auswärtigen Amtes in der Abteilung für Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge und Humanitäre Hilfe.
Das Projekt wird vom Auswärtigen Amt im Rahmen der Förderung krisenpräventiver, stabilisierender und friedensfördernder Einzelprojekte finanziert. Der RSF Hub wird geleitet von Prof. Dr. Matthias Kötter (Hochschule für Wirtschaft und Recht) und Dr. Gregor Walter-Drop (Freie Universität Berlin).
Laufzeit: 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2023.
Wissenschaftliche Koordinatorin: Dr.in Sarah Biecker
Wissenschaftlicher Mitarbeiter: Robert Poll
Studentische Mitarbeiterinnen: Katharina von Busch, Lea Hensch, Rifka Lambrecht und Nicole Sherstyuk
Aggressives Verhalten sowie gewaltsame Angriffe stellen für Rettungs- und Einsatzkräfte ein zunehmendes Problem dar. Um den Schutz und die Rettung auf hohem Niveau für die Bevölkerung auch weiterhin gewährleisten zu können, ist es erforderlich, diese Aggressionen und Gewalt besser zu verstehen und ihnen mit adäquaten Maßnahmen zu begegnen. Dazu will das Projekt SAGRE beitragen. Das Teilvorhaben an der HWR Berlin konzentriert sich auf qualitative Fallanalysen kollektiver Gewalt gegenüber Einsatzkräfte der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr, die wissenschaftlich analysiert werden, um auf diese Weise Grundlagen für die effektive Prävention und Bekämpfung von Aggression und Gewalt gegen Einsatzkräfte zu schaffen. Dazu werden die organisationalen Rahmenbedingungen für Interaktionen sowie eskalierender Interaktionsprozesse zwischen Rettungskräften und potenziellen Täter:innen untersucht. Auch sollen Wahrnehmungen und Bewertungen der Geschehnisse aus Organisationssicht sowie aus der Perspektive von Beteiligten und Nichtbeteiligten identifiziert werden. Schließlich werden etwaige sozialräumliche Kontextbedingungen in den Blick genommen. Hierfür kommen vor allem qualitative Methoden zum Einsatz.
Das Projekt wird in Kooperation mit der Feuerwehr Berlin (Verbundkoordinatorin) und dem Bayerischen Roten Kreuz durchgeführt und vom BMBF von August 2024 bis Juli 2026 gefördert.
Beteiligte: Prof. Dr. Daniela Hunold und Prof. Dr. Vincenz Leuschner
Diversitätsmerkale (DM) stellen die Vielfalt eines Menschen, seine kulturellen, sozialen, edukativen, religiösen, sprachlichen, geografischen, politischen, geschlechtlichen, etc. Charakteristika dar. Sie spielen im Leben jeder Person eine entscheidende Rolle, sind kontextabhängig und bedingen sich gegenseitig. Im Rahmen von medizinischen Behandlungen spielen DM eine besondere Rolle, weil dort die individuelle Vulnerabilität in einer Abhängigkeitsbeziehung im Mittelpunkt steht. Menschen mit verschiedenen DM sind in unterschiedlichem Ausmaß von sexualisierter Gewalt und Gewalt in Paarbeziehungen betroffen. Der erste Staatenbericht zur Umsetzung der 2018 in Kraft getretenen Istanbul-Konvention zeigt Desiderate in Bezug auf die Versorgung von Menschen mit unterschiedlichen DM wie z.B. Behinderungen und Fluchterfahrung sowie die Notwendigkeit weitergehender Aus- und Fortbildungsansätze auf (BMFSFJ 2020). Notaufnahmen können eine Anlaufstelle nach Erleben von sexualisierter und/oder Paargewalt sein. Berlin zeigt im Hinblick auf Diversitätssensibilität, Zeit- und Raumressourcen, Fort- und Weiterbildung sowie gerichtsverwertbare Befunddokumentationen nach WHO-Leitlinie Versorgungslücken auf (Rasch et al. 2021).
Das interdisziplinär angelegte Forschungsprojekt untersucht ausgehend von einer intersektionalen Perspektive anhand eines Mixed-Methods-Ansatzes a) Wahrnehmungen der Versorgungssituation in Berliner Notaufnahmen von Menschen mit ausgewählten Diversitätsmerkmalen nach Erleben sexualisierter Gewalt und/oder Paargewalt, um herauszufinden, inwiefern die Versorgung nach Gewalterfahrungen bedürfnisgerecht und zielführend erfolgt. Forschungszugang b) wird mit einem qualitativen und quantitativen Forschungsansatz die Perspektive von Vertreter*innen der versorgenden Berufsgruppen im Hinblick auf ihren professionellen Umgang unter Berücksichtigung forensischer und diversitätssensibler Aspekte beleuchten und Bedarfe zur Umsetzung der WHO-Leitlinie in Berliner Notaufnahmen analysieren. Forschungszugang c) analysiert durch teilnehmende Beobachtung die Versorgungssituation. In diesem Zusammenhang wird überprüft, ob in der Versorgung von Menschen nach sexualisierter Gewalt/Paargewalt spezifische Herausforderungen liegen und inwieweit die Versorgenden gegenüber Diversitätsmerkmalen sensibilisiert sind. Ausgehend von den Erkenntnissen aller Forschungszugänge werden Maßnahmen für eine diversitätssensible Versorgung nach Erleben sexualisierter Gewalt/Paargewalt formuliert.
Das Projekt SeGewPa wird gemeinsam mit der ASH Berlin (Prof. Dr. Dr. Hürrem Tezcan-Güntekin) durchgeführt. Die Projektdurchführung an der HWR Berlin liegt bei Prof. Dr. Christine Bartsch (Projektleitung) sowie Silvia Gigante (wiss. Mitarbeiterin).
Weitere Kooperationspartner*innen sind: die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Berlin; Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte im Bezirksamt Spandau; Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung im Gesundheitsamt Friedrichshain-Kreuzberg; Papatya e.V.; "MANEO - Das Schwule Gewaltprojekt in Berlin“; Mutstelle Berlin; Lara e.V. - Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt an Frauen und Hochschule für angewandte Pädagogik; Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat (BZI); Landesgruppe der Deutschen Gesellschaft für Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA); Zentrale Notaufnahme vom Vivantes Klinikum Neukölln.
Das Projekt SeGewPa wird durch das IFAF Berlin finanziert.
Projektlaufzeit: Oktober 2022 - September 2024
In Berlin existiert - einmalig in Deutschland - bisher neben den klassischen Laufbahnen der Schutzpolizei und der Kriminalpolizei ein dritter polizeilicher Laufbahnzweig mit eigener Ausbildung: der sog. Gewerbeaußendienst der Kriminalpolizei (GAD). Seine Mitarbeiter*innen überwachen die Gewerbebetriebe auf die Einhaltung der für sie gültigen Rechtsvorschriften. Dazu dürfen sie Gewerbebetriebe ohne vorherige Ankündigung kontrollieren. Allerdings wurden schon seit Jahren keine Mitarbeiter des GAD mehr ausgebildet; auch die strukturelle Anbindung an die Kriminalpolizei wird heute hinterfragt, da die bisherige Organisation für eine moderne Gewerbeüberwachung kaum mehr angemessen ist.
Vor diesem Hintergrund untersucht das Forschungsprojekt die Frage, wie die Struktur und die Ausbildung des Gewerbeaußendienstes in Berlin weiterentwickelt werden sollten, um eine effektive und qualitativ hochwertige Aufgabenerfüllung zu gewährleisten. Dazu werden auf der Grundlage eines Vergleichs mit anderen Bundesländern bzw. Großstädten Vorschläge für die strukturelle Anbindung und Organisation sowie die Ausbildung der Gewerbeüberwachung in Berlin erarbeitet. Dazu sollen Best Practice-Erfahrungen mit der Gewerbeüberwachung in anderen Regionen ausgewertet, ein juristisches Gutachten zur strukturellen Anbindung des GAD und den notwendigen juristischen Ausbildungsinhalten sowie eine organisationssoziologische Studie zu GAD-Modellen erstellt werden.
Die Untersuchung wurde von der Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe in Auftrag gegeben und finanziert. An der HWR Berlin wird sie von Prof. Vincenz Leuschner und Prof. Sabrina Schönrock geleitet.
Projektdauer: Juni 2020 - November 2021
Das europäische Forschungsprojekt V-BAR analysiert die Dynamik der kriminellen Märkte für Kraftfahrzeugdiebstahl und gestohlene Fahrzeugteile in der EU. Basierend auf logistischen Analysen dieser Märkte in sechs EU-Mitgliedstaaten (Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Italien und die Niederlande) wird V-BAR ein europäisches Barrieremodell für organisierten Fahrzeugdiebstahl und gestohlene Fahrzeugteile entwickeln. V-BAR zielt auf zwei Hauptergebnisse:
(1) sechs nationale Barrieremodelle zur organisierten Kfz-Kriminalität, zusammengeführt in einem Untersuchungsbericht;
(2) ein Handbuch über ein europäisches Barrieremodell für die organisierte Kfz-Kriminalität.
Für jede Phase des kriminellen Handelns versucht V-BAR:
- eine bessere Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen Strafverfolgungsbehörden und öffentlichen und privaten Partnern auf der Grundlage eines behördenübergreifenden Ansatzes zu erreichen.
- strategische Analysen zu erstellen und erkenntnisgeleitete Ermittlungen durch die Aufhellung der logistischen Prozesse der organisierten Kfz-Kriminalität zu unterstützen.
- verbesserte Fähigkeit der Beteiligten, Hindernisse zu schaffen, um organisierte Kfz-Kriminalität zu verhindern oder nachhaltig zu stören.
Langfristig soll V-BAR zur Prävention der organisierten Kfz-Kriminalität beitragen, indem wirksame Barrieren geschaffen und die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen relevanten öffentlichen und privaten Interessengruppen verstärkt werden, auch durch eine enge Zusammenarbeit mit dem europäischen Netzwerk zum Administrativen Ansatz (ENAA) zur Prävention und Bekämpfung organisierter Kriminalität.
V-BAR ist ein internationaler Forschungsverbund unter der Leitung der Universität Gent.* Das Projekt wird vom Internal Security Fund - Police der Europäischen Union gefördert.
An der HWR-Berlin wird V-BAR von Prof. Dr. Klaus von Lampe und Dr. Sonja John bearbeitet.
Weitere Informationen auf der Projekt-Webseite: https://vehiclecrimebarrier.eu/
* Originaltitel des Forschungsprojekts (#101037953): Combating organised vehicle crime by developing barriers to prevent the Facilitation of online distribution of stolen vehicles and vehicle parts.
Das Verbundprojekt VerRexVer der Hochschule Düsseldorf (HSD) und der Hochschule Wirtschaft und Recht Berlin (HWR) untersucht erstmals wissenschaftlich die Wirksamkeit von Verboten rechtsextremer Vereinigungen nach dem deutschen Vereinsrecht.
Während man bei Parteiverboten aufgrund deren herausgehobener Stellung im politischen Willensbildungsprozess regelmäßig eine breite öffentliche und kontroverse Debatte beobachten kann, finden die Verbote von Vereinigungen selten Aufmerksamkeit. Auch in der Forschung sind die seit den frühen 1950er Jahren vielfach umgesetzten Verbote rechtsextremer Vereinigungen weitgehend ein Desiderat, insbesondere hinsichtlich der Anlässe, Entscheidungsprozesse, Umsetzungen und vor allem Wirkungen dieser staatlichen Verbotsverfahren.
Hier setzt das politikwissenschaftlich und zeitgeschichtlich ausgerichtete Forschungsprojekt VerRexVer an. Es zielt darauf ab, empirisch zu erforschen, wie unter den an Verbotsmaßnahmen beteiligten Institutionen Entscheidungen fallen, ob, wann, mit welcher Begründung und mit welcher beabsichtigten Wirkung ein Verbot ausgesprochen wird. Außerdem geht es darum, ebenfalls empirisch abgesichert herauszufinden, ob und in welchem Umfang die intendierten Wirkungen eintrafen, ob es nichtintendierte Wirkungen gab und wie die an den Entscheidungsprozessen beteiligten Institutionen diese gegebenenfalls bewerten. Hinsichtlich der Wirkungen ist auch die Perspektive der von den Verbotsauswirkungen Betroffenen relevant: Wie werden dort die Maßnahmen hinsichtlich ihrer Intentionen und Wirkungen diskutiert und welche Reaktionen gibt es darauf?
Das Verbundprojekt von HSD und HWR wird gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Das Projekt wird geleitet von Prof. Dr. Christoph Kopke (HWR) und Prof. Dr. Fabian Virchow (HSB) sowie durchgeführt von Dr. Carl Melchers und Dr. Karsten Wilke.
Laufzeit: Januar 2023 bis Dezember 2026
Die rechtswissenschaftliche Forschung zu KI-basierten Anwendungen bei der Polizei konzentriert sich bisher auf einzelne Anwendungsfelder, insbesondere bei der Gesichts-, Sprecher- und Objekterkennung sowie der Textauswertung. Im VIKING-Projekt werden die KI-spezifischen Fragestellungen mit dem bereits etablierten und erforschten Rechtsrahmen des Datenschutz-, Polizei- und Strafverfahrensrechts zusammengeführt. Dies gilt etwa für die Transparenzanforderungen, die 2016 auch im EU-Datenschutzrecht verankert wurden. VIKING leistet damit einen Beitrag zur interdisziplinären Konkretisierung und zur (technischen) Implementierung hoher rechtlicher Anforderungen für die polizeiliche Datenauswertung mit KI-Anwendungen.
Das FÖPS Berlin betreut das VIKING-Teilvorhaben Rechtliche Anforderungen an vertrauenswürdige künstliche Intelligenz für polizeiliche Anwendungen innerhalb des interdisziplinären Projektes. Das Teilvorhaben erarbeitet einen Anforderungskatalog, der operationalisierbare ethische und rechtliche Voraussetzungen und Grenzen für die Entwicklung und den Einsatz von KI-Verfahren in polizeilichen Anwendungen formuliert. Das rechtswissenschaftliche Teilvorhaben ist daher eng mit den ethischen und technischen Teilvorhaben verknüpft. Die rechtlich-ethischen Anforderungen fließen in die Technikgestaltung ein, um die Einhaltung dieser Anforderungen möglichst unabhängig von den späteren Anwenderinnen und Anwendern zu machen.
Dem VIKING-Konsortium gehören neben der HWR Berlin die IDEMIA Identity & Security Germany AG (Konsortialführer), die Universität Konstanz (UKON), die Universität Tübingen (IZEW), die Universität der Bundeswehr München (FI CODE), das Deutsche Institut für Normung (DIN), das Fraunhofer Institut für digitale Medientechnologie (IDMT), die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS), das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW) und das Polizeipräsidium München (PPM) an.
Das Gesamtvorhaben wird vom BMBF im Rahmen des Themenfelds „Künstliche Intelligenz in der zivilen Sicherheitsforschung“ gefördert.
Das rechtliche Teilprojekt wird von Prof. Dr. Hartmut Aden und Prof.in Dr. Sabrina Schönrock geleitet und von Steven Kleemann, Milan Tahraoui und Anna Louban bearbeitet.
Projektlaufzeit: Januar 2022 – Dezember 2024