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Internationaler Menschenrechtsschutz in der Polizeipraxis

In der deutschen Debatte um sog. Racial Profiling spielen völkerrechtliche Vorgaben bisher kaum eine Rolle - zu Unrecht, wie unser Mitglied Ekkehard Strauß in einem aktuellen Arbeitspapier zeigt.

09.04.2024

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Racial Profiling durch die Polizei wird in Gesellschaft und Politik, aber auch innerhalb der Polizei, kontrovers diskutiert. Dabei spielen antidiskriminierungsrechtliche Vorschriften des Völkerrechts nur eine untergeordnete Rolle. Der Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung hat sich auf der Grundlage des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (CERD) ausführlich mit sogenannten Rassenprofilen und deren Auswirkungen beschäftigt. Auf dieser Grundlage hat er die Allgemeine Empfehlung Nr. 36 für die Beseitigung der Rassendiskriminierung über die Verhütung und Bekämpfung der Praxis des Racial Profiling durch Polizei- und andere Vollzugsbehörden erarbeitet. Inhalt, Reichweite und Bedeutung dieser Empfehlungen werden im vorliegenden Arbeitspapier erläutert. Es will dazu beitragen, Entscheidungsunsicherheiten zu überwinden. Gleichzeitig wird aufgezeigt, welche wichtige Rolle die Entscheidungen der UN-Menschenrechtsausschüsse für die Entwicklung und Umsetzung polizeilicher Handlungsstrategien haben können.

Ekkehard Strauß: Internationaler Menschenrechtsschutz in der Polizeipraxis. Die Allgemeine Empfehlung Nr. 36 des Ausschusses für die Beseitigung der Rassendiskriminierung über die Verhütung und Bekämpfung der Praxis des „Racial Profiling” durch Polizei- und andere Vollzugsbehörden und ihre mögliche Umsetzung in Deutschland
FÖPS Digital Nr. 12, hrsg. vom Forschungsinstitut für öffentliche und private Sicherheit (FÖPS Berlin) der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
DOI: https://doi.org/10.4393/opushwr-4329 
HWR Berlin
Berlin, April 2024

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