Aktuelle Forschungsprojekte

Die Mitglieder des FÖPS Berlin forschen zu den verschiedensten Themenfeldern im Bereich Polizei und Sicherheitsforschung. Neben der Polizeiforschung und Datenschutz gehören unter anderem Präventions- und Evaluationsforschung,  polizeiliche Gefahrenabwehr und Krisen- und Katastrophenmanagement zum breiten Portfolio des Forschungsinstituts. Hinzu kommt das Recht der Fahrzeugautomatisierung als weiteres Themenfeld. Dabei sind Ministerien des Bundes und der Länder wie auch Stiftungen und andere Träger der Forschungsförderung Mittelgeber für die Drittmittelforschung.
 

Ziel der Studie ist die systematische Aufbereitung des sozial- und rechtswissenschaftlichen Wissensstandes zu Diskriminierungsrisiken und Diskriminierungsschutz im Arbeitsbereich polizeilichen Handelns sowie die Identifizierung zentraler Forschungslücken und Forschungsbedarfe zukünftiger Antidiskriminierungsforschung. In der deutschsprachigen polizeispezifischen Diskriminierungsforschung stehen bisher Gewaltausübung und Formen rassistischer Diskriminierung durch die Polizei stark im Fokus. Die aktuelle Studie soll vor allem bisher kaum bis nicht berücksichtigte Diskriminierungsrisiken systematisch aufbereiten und analysieren. Als Grundlage für die Analyse dient ein breiter Blick auf relevante Felder des Diskriminierungshandelns (z.B. interaktive und situative Kontexte), ein Schwerpunkt wird jedoch auf strukturelle und institutionelle Bedingungen diskriminierenden Handelns gelegt. Dazu werden Expert*inneninterviews mit Vertreter*innen aus Polizei und Nichtregierungsorganisationen geführt.

„Diskriminierungsrisiken und Diskriminierungsschutz im Bereich polizeilichen Handelns – Wissensstand und Forschungsbedarfe für die Antidiskriminierungsforschung“
Untersuchung im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Laufzeit: 1.7.2023 - 31.3.2024

Beteiligte: Daniela Hunold, Hartmut Aden, Roman Thurn, Anja Berger, Christoph Kopke, Claudius Ohder, Birgitta Sticher und Ekkehard Strauß

Krisen wie Naturkatastrophen, Großschadenslagen, Terroranschläge, Fluchtbewegungen oder Pandemien stellen sowohl den Staat als auch die Gesellschaft vor große Herausforderungen. In den vergangenen Jahren haben sich Krisensituationen zunehmend überlagert – ein Phänomen, das als Polykrise bezeichnet wird. Solch komplexe Lagen führen häufig auch zu steigenden psychosozialen Belastungen für Einzelne und die Gesellschaft. Diese komplexen Herausforderungen erfordern eine abgestimmte Zusammenarbeit zwischen staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren. Bislang fehlt es an Strukturen und Rahmenbedingungen für eine Zusammenarbeit von staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren, die über die Akutversorgung der Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) in den ersten sieben Tagen hinausgehen.

Das Forschungsprojekt EQuiP - Entwicklung Netzwerkorientierter Qualität im Psychosozialen Krisenmanagement staatlicher Verwaltung fokussiert auf die Stärkung der community resilience. Es untersucht, wie die Handlungsfähigkeit sowohl der staatlichen Verwaltung als auch der Zivilgesellschaft auch langfristig gesichert und verbessert werden kann. Dabei ist es wichtig, dass Versorgungsstrukturen nicht nur kurzfristig, sondern auch für mittelfristige und langfristige Versorgung abgestimmt sind, was die Notwendigkeit beinhaltet, Notfallversorgung, Krisenmanagement und Risikomanagement im Sinne eines umfassenden psychosozialen Krisenmanagements aufeinander abzustimmen. 

Ziel ist es, ein praxisnahes Handlungskonzept zu entwickeln, das die Vernetzung und Zusammenarbeit zwischen staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren im Psychosozialen Krisenmanagement gezielt verbessert und über die akute Notfallversorgung hinaus nachhaltig stärkt. Ein zentraler Bestandteil des Projekts ist die Entwicklung eines Blended-Learning-Fortbildungskonzepts, das ermöglichen soll, auf komplexe Krisensituationen vorzubereiten und langfristig neue Handlungsansätze zu verankern. 

Das Projekt wird im Rahmen der Bekanntmachung „Zivile Sicherheit - Sicherstellung und Verbesserung der Handlungsfähigkeit von Staat und Verwaltung bei krisenhaften Ereignissen” vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanziert und von der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR Berlin) koordiniert. Verbundpartner sind die Alice Salomon Hochschule Berlin, das Gesundheitsamt Frankfurt am Main und die Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin (SenInnSport).

 

Assoziierte Partner des Projekts sind: 

  • Notfallseelsorge/Krisenintervention Berlin 

  • Notfallseelsorge Frankfurt, Diakonisches Werk 

  • Kriseninterventionsteam ASB München 

  • Landeszentralstelle Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) Mecklenburg-Vorpommern 

  • Der Beauftragte für Polizei- und Notfallseelsorge der EKKW (angefragt) 

  • Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein, Landeszentralstelle PSNV 

  • Erzbischöfliches Ordinariat München, Notfallseelsorge 

  • Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie 

  • Feuerwehrseelsorge Hamburg / Leitung Notfallseelsorge 

  • Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) 

  • Medical School Hamburg GmbH 

 

Projektlaufzeit: September 2024 bis August 2027 

In der Koalitionsvereinbarung von CDU und Grünen (2022-2027) in Nordrhein-Westfalen wurde die unabhängige, wissenschaftliche und ergebnisoffene Evaluation der in Teilen des Wachdienstes der Polizei NRW eingeführten Distanzelektroimpulsgeräte (DEIG), auch „Taser“ genannt, beschlossen. Bereits im Jahr 2021 wurden DEIG in vier Pilotbehörden in NRW erprobt und im Jahr 2022 in weiteren 11 Kreispolizeibehörden eingeführt. Die Entscheidung über einen landesweiten Rollout soll erst fallen, wenn die Ergebnisse dieser Evaluation vorliegen.

Die Evaluation umfasst drei Themenbereiche, welche jeweils einsatztaktische/technische, sozialwissenschaftliche und medizinische Fragen beinhalten, die bis zum ersten Quartal 2025 beantwortet werden sollen. Aufgrund der unterschiedlichen fachlichen Schwerpunkte wurde die Evaluation in ein sozialwissenschaftliches, ein medizinisches sowie ein einsatztaktisches/ technisches Gutachten untergliedert.

Das Forschungsinstitut für Öffentliche und Private Sicherheit (FÖPS) hat im Rahmen eines öffentlichen Vergabeverfahrens den Auftrag für die Erstellung des sozialwissenschaftlichen Gutachtens erhalten. Forschungsfragen sind dabei u.a. wie die Ausstattung mit dem DEIG von Polizeibeamt*innen und Bürger*innen wahrgenommen wird, Einsatzsituationen beeinflusst und welche Akzeptanz das neue Einsatzmittel erfährt. Die Durchführung des Evaluationsauftrages wird von Prof. Dr. Claudius Ohder (Kriminologie), Prof. Dr. Vincenz Leuschner (Kriminologie und Soziologie) und Prof. Dr. Carolyn Tomerius (Öffentliches Recht) übernommen.

Laufzeit: 1. Mai 2024 bis 31. März 2025
Auftraggeber: Ministerium des Innern NRW
Kontakt: eva_deig.NRW@hwr-berlin.de

Jedes Jahr finden in Berlin mehrere tausend Versammlungen statt, die von der Polizei begleitet werden. Angesichts zahlreicher Krisen und Konflikte in unserer Gesellschaft ist die Versammlungsfreiheit heute mehr denn je eines der zentralen Demokratiegrundrechte. Damit die Polizei die Versammlungsfreiheit so weit als möglich gewährleisten und für einen friedlichen Ablauf sorgen kann, verabschiedete das Berliner Abgeordnetenhaus 2021 ein Versammlungsfreiheitsgesetz, dessen Regelungen nach drei Jahren überprüft werden sollen. Das FÖPS Berlin wurde am 1. März 2024 von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport mit der wissenschaftlichen Evaluation der gesetzlichen Neuregelungen beauftragt.

Der Forschungsauftrag beinhaltet sowohl rechtliche als auch sozialwissenschaftliche Aspekte: Untersucht werden Rechtsfragen und Problemkonstellationen in Bezug auf Versammlungen in der Hauptstadt. Die neuen Vorschriften sollen auf ihre Akzeptanz und Praktikabilität sowie auf ihre Rechtsklarheit und -sicherheit überprüft werden. Der Fokus liegt dabei unter anderem auf den Rahmenbedingungen des polizeilichen Handelns im Einklang mit dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit. Ziel ist es, Erkenntnisse über mögliche Lücken im Spannungsfeld zwischen dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu gewinnen und entsprechende Verbesserungspotentiale und mögliche Änderungsbedarfe zu identifizieren.

Die Ergebnisse der Untersuchung sollen Anfang 2025 vorliegen.

Auftraggeberin: Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Beteiligte Hochschullehrer*innen: Hartmut Aden, Daniela Hunold, Vincenz Leuschner und Sabrina Schönrock
Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen: Aaron Reudenbach und Maren Wegner.

Bei Deepfakes handelt es sich um Bild- und Videofälschungen, die mittels Künstlicher Intelligenz (KI) hergestellt werden. Sie werden vor allem zur Verbreitung (politischer) Desinformationen, aber auch zur Manipulation digitaler Identitätsnachweise benutzt. Mit der Ausweitung digitaler Identifizierungsverfahren geraten Privatpersonen zunehmend in den Fokus Deepfake-basierter Betrugsszenarien. Das Projekt FAKE-ID erarbeitet Kriterien, anhand derer manipulierte Bilder und Videodatenströmen identifiziert und klassifiziert werden können. Damit schafft es die Grundlagen für die Entwicklung eines Detektionsprogramms, das seinerseits mit Hilfe von KI die (mutmaßliche) Authentizität digitaler Bilder und Videos bzw. deren Fälschung abschätzen kann.

Das FÖPS-Teilvorhaben beschäftigt sich mit den rechtlichen, ethischen und gesellschaftlichen Anforderungen an die Entwicklung und den polizeilichen Einsatz eines KI-basierten Detektionsprogramms. Dabei geht es u.a. um ethische Fragen bei der Nutzung von Trainingsdaten, die für die Entwicklung des Systems notwendig sind; um die Transparenz, Rückverfolgbarkeit und Verantwortlichkeiten von Entscheidungen, die mit Hilfe einer „schwachen KI“ getroffen werden; um rechtliche und ethische Voraussetzungen für die Verwertbarkeit der Detektionsergebnisse in Gerichtsverfahren; sowie um den Schutz vor ausschließlich automatisierten Entscheidungen, wie ihn Art. 22 der EU-DSVGO vorsieht. Das FÖPS arbeitet dazu eng mit staatlichen und privaten Institutionen der Informationstechnologie zusammen, um den KI-gestützten Detektor von Grund auf nach den Prinzipien von Privacy by Design and by Default datenschutzkonform zu entwerfen. Im Sinne einer partizipativen Forschung sucht das FÖPS dabei auch den Dialog mit Nicht-Regierungs-Organisationen (NGOs), die sich mit den Gefahren des KI-Einsatzes im Sicherheitskontext auseinandersetzen.

Dem FAKE-ID-Konsortium gehören neben der HWR Berlin die Bundesdruckerei GmbH (Konsortialführung), die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, das Fraunhofer Heinrich Hertz Institut (HHI) und die BioID GmbH (BIOID) an. Assoziierte Partnerschaften bestehen mit der Zentralstelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS), den Landeskriminalämtern von Berlin und Sachsen-Anhalt, der Deutschen Post DHL Group (DP), dem Cybersec Verbund Sachsen-Anhalt sowie der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung (FHVD).

Das Gesamtvorhaben wird vom BMBF im Rahmen Themenfeldes „Künstliche Intelligenz in der zivilen Sicherheitsforschung“ gefördert. Das FÖPS-Teilprojekt wird von Prof. Dr. Hartmut Aden und Prof.in Dr. Sabrina Schönrock geleitet.

Projektlaufzeit: 1. Mai 2021 bis 31. Oktober 2024.
Ausführliche Informationen im Projektblog: https://www.foeps-projekte.de/projekte/fake-id/  

Die HWR Berlin hat 2023 bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) in der ersten Förderrunde ein interdisziplinäres Kompetenzzentrum zum Thema „Herausforderungen und Resilienz globaler Liefer- und Wertschöpfungsketten“ eingeworben. Für dieses Forschungskompetenzzentrum haben sich für zunächst fünf Jahre insgesamt 13 Wissenschaftler*innen aus drei Fachbereichen der HWR Berlin zusammengeschlossen.

Das Cluster C dieses Projekts untersucht die sich entwickelnde Dynamik globaler Liefer- und Wertschöpfungsketten (GSVCs) im Kontext von Globalisierung, Digitalisierung und multipler, gleichzeitig auftretender Krisen. Das Vorhaben hebt den Wechsel von traditionellen Sicherheitszielen zum „Sicherheitsdispositiv der Resilienz” hervor, welches sich auf die Fähigkeit von Gesellschaften und lebenswichtigen Systemen konzentriert, Bedrohungen standzuhalten und sich an sie anzupassen. Dabei werden sowohl legale als auch illegale GSVCs untersucht und sich mit Fragen wie Rechenschaftspflicht (Accountability), Sicherheit und Resilienz gegen verschiedene Risiken wie Terrorismus, bewaffnete Konflikte, Proteste, transnational organisierte Kriminalität und wirtschaftliche Störungen, befasst. 

Das Projekt gliedert sich in fünf zentrale Forschungsfragen, die (1) Veränderungen in GSVCs, (2) die Bedeutung von Sicherheit innerhalb dieser Ketten, (3) die Herausforderungen des Managements von GSVCs in Zeiten von Polykrisen, (4) die Faktoren der Resilienz von GSVCs und (5) die Bedingungen und Auswirkungen von sozialen Bewegungen auf diese Liefer- und Wertschöpfungsketten untersuchen. In vier Arbeitspaketen zielt das Teilprojekt darauf ab, traditionelle Vorstellungen von Sicherheit und Widerstandsfähigkeit zu dekonstruieren, die sozialen Praktiken des Risikomanagements in Lieferketten zu verstehen und neue Erkenntnisse über die institutionellen und politökonomischen Aspekte der Widerstandsfähigkeit von GSVCs zu gewinnen. Damit trägt das Teilprojekt zu den wissenschaftlichen Zielen des Gesamtvorhabens bei, indem es ein differenziertes Verständnis der Widerstandsfähigkeit von GSVC inmitten aktueller Herausforderungen ermöglicht.

Beteiligte Hochschullehrer*innen: Hartmut Aden, Daniela Hunold, Matthias Kötter, Vincenz Leuschner, Markus Schultze-Kraft sowie Mischa Hansel 
Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen: Tamara Dangelmeier, Steven Kleemann sowie demnächst Christian Hilbert und Paula Andrea Sanchez Garcia
Laufzeit: April 2024 bis März 2029

Das Projekt KINT entwickelt ein Trainingskonzept, mit dem Polizeibeamt*innen das vorliegende wissenschaftliche Know How zur methodischen Gestaltung der Vernehmung von Kindern (auch bei schwerem sexuellen Missbrauch) vermittelt werden soll. Dieses Training wird kurze digitale Theorieeinheiten (z.B. zur emotionalen und kognitiven Entwicklung von Kindern) sowie praktische Übungen zur Vernehmung von Kindern in den Bereichen Rapport und Förderung des narrativen Verhaltens umfassen.

Die Evaluation des Trainings findet in zwei Bundesländern durch eine quasi-experimentelle Untersuchung (prae-post Design) mit quantitativer und qualitativer Analyse des narrativen Gehalts der kindlichen Aussagen statt.

KINT ist eine Kooperation zwischen der Polizeiakademie Niedersachsen (Prof. a.d. PA Dr. Sabine Schildein & Prof. a.d. PA Dr. Bernd Körber) und der HWR Berlin (Prof. Dr. Birgitta Sticher). Die Projektlaufzeit ist von 2021 bis 2023/24.

Die Sexualstrafrechtsreform vor fünf Jahren hat nach mehreren vorangegangenen Neuerungen nun auch den Opferschutz stärker in den Fokus gerückt. Bisher gibt es jedoch keine wissenschaftlich fundierte und evaluierte Fortbildung, die Fachkräfte aus Justiz und Polizei dazu befähigt, die Rechte und den Schutz der Betroffenen sicherzustellen. Diese Lückenschließung hat das vorliegende Forschungsprojekt zum Ziel. Das zu konzipierende Fortbildungsprogramm soll das Fachwissen über sexualisierte Gewalt und Traumata verbessern, falsche Annahmen und Überzeugungen in Bezug auf Opfer sexualisierter Gewalt korrigieren, Vernehmungskompetenzen erhöhen, das Selbstwirksamkeitserleben im Umgang mit den Opfern verbessern und potentielle Urteilsverzerrungen infolge der technischen Aufstellung der Videovernehmung kontrollieren. Die Umsetzungsqualität und Wirksamkeit der Fortbildung wird auf Basis eines aus drei Messzeitpunkten bestehenden Experimental-Kontrollgruppen-Designs verwirklicht, wobei die Kontrollgruppe eine Gruppe von Personen darstellt, welche die Fortbildung erst zu einem späteren Zeitpunkt erhält (Wartegruppe). Um Nachhaltigkeit zu erzeugen, wird anschließend ein „Train-the-Trainer“-Konzept konzipiert, welches teilnehmende Institutionen in die Lage versetzt, das Trainingsprogramm als festen Bestandteil interner Fortbildungsmaßnahmen vorzusehen.

Wissenschaftliche Durchführung: Dipl.-Psych. Diana Schühner, Fachpsychologin für Rechtspsychologie (BDP/GDPs) und wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Hochschule für Wirtschaft und Recht
Wissenschaftliche Verantwortung: Prof. Dr. Bettina Hannover, Professorin für Schul- und Unterrichtsforschung am FB Erziehungswissenschaften und Psychologie, Freie Universität Berlin und Prof. Dr. Janine Neuhaus, Professorin für Psychologie und empirische Forschungsmethoden am FB für Polizei und Sicherheitsmanagement, Hochschule für Wirtschaft und Recht

Das Projekt wird durch die Hochschule für Wirtschaft und Recht im Rahmen des Konzepts zur Stärkung des akademischen Mittelbaus gefördert.
Laufzeit: 01.01.2021-31.12.2023

Aggressives Verhalten sowie gewaltsame Angriffe stellen für Rettungs- und Einsatzkräfte ein zunehmendes Problem dar. Um den Schutz und die Rettung auf hohem Niveau für die Bevölkerung auch weiterhin gewährleisten zu können, ist es erforderlich, diese Aggressionen und Gewalt besser zu verstehen und ihnen mit adäquaten Maßnahmen zu begegnen. Dazu will das Projekt SAGRE beitragen. Das Teilvorhaben an der HWR Berlin konzentriert sich auf qualitative Fallanalysen kollektiver Gewalt gegenüber Einsatzkräfte der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr, die wissenschaftlich analysiert werden, um auf diese Weise Grundlagen für die effektive Prävention und Bekämpfung von Aggression und Gewalt gegen Einsatzkräfte zu schaffen. Dazu werden die organisationalen Rahmenbedingungen für Interaktionen sowie eskalierender Interaktionsprozesse zwischen Rettungskräften und potenziellen Täter:innen untersucht. Auch sollen Wahrnehmungen und Bewertungen der Geschehnisse aus Organisationssicht sowie aus der Perspektive von Beteiligten und Nichtbeteiligten identifiziert werden. Schließlich werden etwaige sozialräumliche Kontextbedingungen in den Blick genommen. Hierfür kommen vor allem qualitative Methoden zum Einsatz. 

Das Projekt wird in Kooperation mit der Feuerwehr Berlin (Verbundkoordinatorin) und dem Bayerischen Roten Kreuz durchgeführt und vom BMBF von August 2024 bis Juli 2026 gefördert.
Beteiligte: Prof. Dr. Daniela Hunold und Prof. Dr. Vincenz Leuschner
 

Diversitätsmerkale (DM) stellen die Vielfalt eines Menschen, seine kulturellen, sozialen, edukativen, religiösen, sprachlichen, geografischen, politischen, geschlechtlichen, etc. Charakteristika dar. Sie spielen im Leben jeder Person eine entscheidende Rolle, sind kontextabhängig und bedingen sich gegenseitig. Im Rahmen von medizinischen Behandlungen spielen DM eine besondere Rolle, weil dort die individuelle Vulnerabilität in einer Abhängigkeitsbeziehung im Mittelpunkt steht. Menschen mit verschiedenen DM sind in unterschiedlichem Ausmaß von sexualisierter Gewalt und Gewalt in Paarbeziehungen betroffen. Der erste Staatenbericht zur Umsetzung der 2018 in Kraft getretenen Istanbul-Konvention zeigt Desiderate in Bezug auf die Versorgung von Menschen mit unterschiedlichen DM wie z.B. Behinderungen und Fluchterfahrung sowie die Notwendigkeit weitergehender Aus- und Fortbildungsansätze auf (BMFSFJ 2020). Notaufnahmen können eine Anlaufstelle nach Erleben von sexualisierter und/oder Paargewalt sein. Berlin zeigt im Hinblick auf Diversitätssensibilität, Zeit- und Raumressourcen, Fort- und Weiterbildung sowie gerichtsverwertbare Befunddokumentationen nach WHO-Leitlinie Versorgungslücken auf (Rasch et al. 2021).
Das interdisziplinär angelegte Forschungsprojekt untersucht ausgehend von einer intersektionalen Perspektive anhand eines Mixed-Methods-Ansatzes a) Wahrnehmungen der Versorgungssituation in Berliner Notaufnahmen von Menschen mit ausgewählten Diversitätsmerkmalen nach Erleben sexualisierter Gewalt und/oder Paargewalt, um herauszufinden, inwiefern die Versorgung nach Gewalterfahrungen bedürfnisgerecht und zielführend erfolgt. Forschungszugang b) wird mit einem qualitativen und quantitativen Forschungsansatz die Perspektive von Vertreter*innen der versorgenden Berufsgruppen im Hinblick auf ihren professionellen Umgang unter Berücksichtigung forensischer und diversitätssensibler Aspekte beleuchten und Bedarfe zur Umsetzung der WHO-Leitlinie in Berliner Notaufnahmen analysieren. Forschungszugang c) analysiert durch teilnehmende Beobachtung die Versorgungssituation. In diesem Zusammenhang wird überprüft, ob in der Versorgung von Menschen nach sexualisierter Gewalt/Paargewalt spezifische Herausforderungen liegen und inwieweit die Versorgenden gegenüber Diversitätsmerkmalen sensibilisiert sind. Ausgehend von den Erkenntnissen aller Forschungszugänge werden Maßnahmen für eine diversitätssensible Versorgung nach Erleben sexualisierter Gewalt/Paargewalt formuliert.

Das Projekt SeGewPa wird gemeinsam mit der ASH Berlin (Prof. Dr. Dr. Hürrem Tezcan-Güntekin) durchgeführt. Die Projektdurchführung an der HWR Berlin liegt bei Prof. Dr. Christine Bartsch (Projektleitung) sowie Silvia Gigante (wiss. Mitarbeiterin).

Weitere Kooperationspartner*innen sind: die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Berlin; Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte im Bezirksamt Spandau; Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung im Gesundheitsamt Friedrichshain-Kreuzberg; Papatya e.V.; "MANEO - Das Schwule Gewaltprojekt in Berlin“; Mutstelle Berlin; Lara e.V. - Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt an Frauen und Hochschule für angewandte Pädagogik; Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat (BZI); Landesgruppe der Deutschen Gesellschaft für Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA); Zentrale Notaufnahme vom Vivantes Klinikum Neukölln.

Das Projekt SeGewPa wird durch das IFAF Berlin finanziert.
Projektlaufzeit: Oktober 2022 - September 2024

Das Verbundprojekt VerRexVer der Hochschule Düsseldorf (HSD) und der Hochschule Wirtschaft und Recht Berlin (HWR) untersucht erstmals wissenschaftlich die Wirksamkeit von Verboten rechtsextremer Vereinigungen nach dem deutschen Vereinsrecht.

Während man bei Parteiverboten aufgrund deren herausgehobener Stellung im politischen Willensbildungsprozess regelmäßig eine breite öffentliche und kontroverse Debatte beobachten kann, finden die Verbote von Vereinigungen selten Aufmerksamkeit. Auch in der Forschung sind die seit den frühen 1950er Jahren vielfach umgesetzten Verbote rechtsextremer Vereinigungen weitgehend ein Desiderat, insbesondere hinsichtlich der Anlässe, Entscheidungsprozesse, Umsetzungen und vor allem Wirkungen dieser staatlichen Verbotsverfahren.

Hier setzt das politikwissenschaftlich und zeitgeschichtlich ausgerichtete Forschungsprojekt VerRexVer an. Es zielt darauf ab, empirisch zu erforschen, wie unter den an Verbotsmaßnahmen beteiligten Institutionen Entscheidungen fallen, ob, wann, mit welcher Begründung und mit welcher beabsichtigten Wirkung ein Verbot ausgesprochen wird. Außerdem geht es darum, ebenfalls empirisch abgesichert herauszufinden, ob und in welchem Umfang die intendierten Wirkungen eintrafen, ob es nichtintendierte Wirkungen gab und wie die an den Entscheidungsprozessen beteiligten Institutionen diese gegebenenfalls bewerten. Hinsichtlich der Wirkungen ist auch die Perspektive der von den Verbotsauswirkungen Betroffenen relevant: Wie werden dort die Maßnahmen hinsichtlich ihrer Intentionen und Wirkungen diskutiert und welche Reaktionen gibt es darauf?

Das Verbundprojekt von HSD und HWR wird gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Das Projekt wird geleitet von Prof. Dr. Christoph Kopke (HWR) und Prof. Dr. Fabian Virchow (HSB) sowie durchgeführt von Dr. Carl Melchers und Dr. Karsten Wilke.
Laufzeit: Januar 2023 bis Dezember 2026

Die rechtswissenschaftliche Forschung zu KI-basierten Anwendungen bei der Polizei konzentriert sich bisher auf einzelne Anwendungsfelder, insbesondere bei der Gesichts-, Sprecher- und Objekterkennung sowie der Textauswertung. Im VIKING-Projekt werden die KI-spezifischen Fragestellungen mit dem bereits etablierten und erforschten Rechtsrahmen des Datenschutz-, Polizei- und Strafverfahrensrechts zusammengeführt. Dies gilt etwa für die Transparenzanforderungen, die 2016 auch im EU-Datenschutzrecht verankert wurden. VIKING leistet damit einen Beitrag zur interdisziplinären Konkretisierung und zur (technischen) Implementierung hoher rechtlicher Anforderungen für die polizeiliche Datenauswertung mit KI-Anwendungen.

Das FÖPS Berlin betreut das VIKING-Teilvorhaben Rechtliche Anforderungen an vertrauenswürdige künstliche Intelligenz für polizeiliche Anwendungen innerhalb des interdisziplinären Projektes. Das Teilvorhaben erarbeitet einen Anforderungskatalog, der operationalisierbare ethische und rechtliche Voraussetzungen und Grenzen für die Entwicklung und den Einsatz von KI-Verfahren in polizeilichen Anwendungen formuliert. Das rechtswissenschaftliche Teilvorhaben ist daher eng mit den ethischen und technischen Teilvorhaben verknüpft. Die rechtlich-ethischen Anforderungen fließen in die Technikgestaltung ein, um die Einhaltung dieser Anforderungen möglichst unabhängig von den späteren Anwenderinnen und Anwendern zu machen.

Dem VIKING-Konsortium gehören neben der HWR Berlin die IDEMIA Identity & Security Germany AG (Konsortialführer), die Universität Konstanz (UKON), die Universität Tübingen (IZEW), die Universität der Bundeswehr München (FI CODE), das Deutsche Institut für Normung (DIN), das Fraunhofer Institut für digitale Medientechnologie (IDMT), die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS), das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW) und das Polizeipräsidium München (PPM) an.

Das Gesamtvorhaben wird vom BMBF im Rahmen des Themenfelds „Künstliche Intelligenz in der zivilen Sicherheitsforschung“ gefördert.
Das rechtliche Teilprojekt wird von Prof. Dr. Hartmut Aden und Prof.in Dr. Sabrina Schönrock geleitet und von Steven Kleemann, Milan Tahraoui und Anna Louban bearbeitet.

Projektlaufzeit: Januar 2022 – Dezember 2024